Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetzugänge der
IN Internetnord GmbH

(nachfolgend: „IN“)

1. Allgemeines

Auf die mit IN geschlossenen Verträge finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Sämtlichen entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie finden keine
Anwendung, es sei denn, dass IN sich mit ihnen ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

2. Vertragsschluss und Einseitige Vertragsanpassung und Entgeltregelung

a. Bestellungen des Kunden bedürfen der Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail). Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Änderungen der Bestellungen bedürfen ebenfalls der Textform.

b. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage nach Absendung gebunden. IN hat die Annahme einer Bestellung für einen Vertragsabschluss schriftlich zu bestätigen.

c. Einseitige Vertragsanpassung und Entgeltregelung

  1. Änderungsvorbehalt
    IN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vertraglichen Leistungsbeschreibungen oder die Entgelte einseitig zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen.
  2. Sachlich gerechtfertigte Gründe
    Solche Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
    a) eine Änderung aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist,
    b) technische oder betriebliche Anpassungserfordernisse die Änderung notwendig machen, oder
    c) wirtschaftliche Entwicklungen die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu den bestehenden Bedingungen erschweren.
  3. Grundsätze der Entgeltanpassung
    3.1. IN verpflichtet sich, die Anpassung so zu gestalten, dass sie dem Umfang der zugrunde liegenden Kostenveränderung entspricht und für den Kunden verhältnismäßig ist.
    3.2. Sinken die zugrunde liegenden Kosten erheblich, wird IN Entgeltsenkungen in angemessenem Umfang an die Kunden weitergeben.
    3.3. Die Höhe einer Preisanpassung wird begrenzt auf das zur Kompensation der gestiegenen Kosten erforderliche Maß.
    3.4. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, wenn sie überwiegend dazu dient, den Gewinn von IN zu steigern, ohne dass eine entsprechende Änderung der zugrunde liegenden Kosten eintritt.
    3.5. Erhöhungen der Entgelte dürfen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen wirtschaftlichen Veränderungen stehen.
  4. Informationspflicht und Widerspruchsrecht
    Der Kunde wird über jede geplante Änderung mindestens einen Monat vor deren Wirksamwerden in Textform informiert. Die Mitteilung enthält:
    a) die Änderungen im Einzelnen,
    b) eine nachvollziehbare und transparente Begründung der Änderungen,
    c) die Auswirkungen auf den Vertrag sowie
    d) das Recht des Kunden, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
  5. Kündigungsrecht bei Nachteil
    5.1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung fristlos zu kündigen, sofern die Änderung für ihn nachteilig ist.
    5.2. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Anpassung ausschließlich auf rechtlichen Verpflichtungen beruht oder eine deutliche Verbesserung der vertraglichen Bedingungen darstellt.

d. Zur Vereinbarung mündlicher Abreden sind die Mitarbeiter von IN nur mit der Maßgabe (aufschiebende Bedingung) berechtigt, dass diese Abreden von IN unverzüglich und schriftlich bestätigt werden.

3. Vertragsumfang, Vergütung

a. Die von IN zu erbringenden Leistungen, die hierfür vom Kunden zu leistende Vergütung sowie die Vertragslaufzeit und ihre Verlängerung richtet sich nach den Preislisten von IN, die von Zeit zu Zeit geändert werden. Maßgeblich sind daher die bei Absendung der Bestellung geltenden und der Auftragsbestätigung zu Dokumentationszwecken jeweils beigefügten Preislisten von IN, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Abrede treffen.

b. Soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Abrede treffen, strebt IN eine Verfügbarkeit von 99,5 % an. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm im Breitbandnetz keine abgehenden oder ankommenden Verbindungen hergestellt
werden können. Die zeitliche Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der vereinbarten Wartungszeiten.

Geplante Unterbrechungen dürfen ohne Ankündigung nicht mehr als einmal pro Monat stattfinden und erfolgen von Montag bis Donnerstag von 0:00 bis 06:00 Uhr. Wenn weitere geplante Unterbrechungen oder andere Abwicklungszeiten erforderlich sind, wird IN den Kunden mindestens zwei (2) Wochen vor den geplanten Arbeiten informieren. Während der
Wartungsarbeiten können die vereinbarten Leistungen von IN nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

a. Der Kunde darf die von IN zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur alleinigen oder gewerblichen Nutzung überlassen. Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit einem Wegzug des Kunden.

b. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von IN nicht missbräuchlich zu nutzen. Er wird insbesondere keine Inhalte übertragen oder zugänglich machen, die Kommunikationsgeräte
oder die Netzinfrastruktur schädigen können. Er ist insbesondere verpflichtet,

  • das Breitband-Netz nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen,
  • keine Schadsoftware zu übertragen,
  • keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln, in das Internet einzustellen oder auf solche Informationen hinzuweisen.

c. Der Kunde stellt IN im Falle eines schuldhaften Pflichtverstoßes von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

d. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von IN auf einen Dritten übertragen.

5. Entgelte; Zahlungspflichten

a. Der Kunde ist zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Rechnungsbeträge verpflichtet. Monatlich zu entrichtende Entgelte sind im Voraus, bei einer zeitanteiligen Nutzung entsprechend anteilig, zu entrichten. Der Kunde wird IN ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
IN informiert den Kunden spätestens zwei Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und den Zeitpunkt des Einzugs. Für den Fall, dass der Kunde Rücklastschriften zu vertreten hat, ist IN berechtigt, das hierzu in der aktuellen Preisliste ausgewiesene Bearbeitungsentgelt für die Verwaltung der Rücklastschrift zu erheben.

b. Kann der Kunde die Leistungen von IN in einem Monat länger als 24 zusammenhängende Stunden oder insgesamt länger als 48 Stunden nicht nutzen, ist der Kunde zur anteiligen  inderung des nutzungsunabhängigen monatlichen Entgelts berechtigt, sofern der Nutzungsentfall durch IN zu vertreten ist und auch nicht vom Kunden zu vertreten ist. Bei der
Minderung ist das nutzungsabhängige Entgelt für den Monat in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die geschuldete zu der tatsächlich gegebenen Verfügbarkeit steht.

c. Verbindungsnachweise kann der Kunde nicht verlangen.

d. Die Abrechnung der Leistungen wird dem Kunden jeweils im Online-Portal von IN zum Abruf bereitgestellt. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, sich die Abrechnungen kostenpflichtig in Papierform übersenden zu lassen. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von IN erbrachten Leistungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. IN wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

e. Die Erbringung der Leistungen von IN ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann IN das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

f. Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist IN berechtigt, eine Kostenpauschale von EUR 5,00 zu erheben. Macht IN von diesem Recht Gebrauch, steht dem Kunden der Nachweis offen, dass IN tatsächlich keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6. Zurückbehaltungsrecht; Aufrechnung

a. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

b. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind

7. Haftung

a. Die Haftung von IN für Schäden aufgrund der Nutzung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nur nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

b. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 ist die Haftung von IN für Folgeschäden ausgeschlossen. Insbesondere haftet IN für den Verlust von Daten und/oder Programmen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ferner ist die Haftung von IN ausgeschlossen, soweit Datenverluste und Hardwarestörungen auf nicht aktualisierten Systemkonfigurationen des Kunden beruhen, insbesondere auf nicht aktualisierten Programmen und/oder Treibern des Kunden und/oder auf nicht vollständig entfernten älteren Treibern des Kunden. Soweit die Haftung von IN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

8. Vertragslaufzeit

a. Die Laufzeit des Vertrages richtet sich entsprechend obiger Ziff. 3a. nach der Leistungsbeschreibung in der maßgeblichen Preisliste. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

b. Eventuell vorhandene Geräte, die dem Kunden von IN bereitgestellt wurden, sind IN innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende gemäß den Anweisungen von IN zur Wiederverwendung zurückzugeben. Werden die Geräte innerhalb dieser Frist nicht zurückgegeben, ist IN berechtigt, eine angemessene, kostendeckende Gebühr zu verlangen.

9. Datenschutz

a. Die dem Telekommunikationsgesetz unterliegenden Daten (§§ 96 ff TKG) werden nach den gesetzlichen Regelungen erhoben und verarbeitet.

b. Die Informationen zum Schutz sonstiger personenbezogener Daten sind online unter https://internetnord.de/datenschutz/ zu finden.

10. Sonstige Bestimmungen

a. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. IN ist alternativ berechtigt, Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

b. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Internetnord und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.

11. Besondere Bestimmungen und Informationen bei Fernabsatzverträgen

Wenn und soweit der Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln (insbesondere durch Übermittlung des Vertrages oder des Antrags per E-Mail-, Telefax, Internet- oder PostÜbermittlung) geschlossen wurde, gelten ergänzend die Bestimmungen und Informationen aus der angefügten Widerrufsbelehrung.